Einnahmen-Überschuss-Einkünfte (z.B. aus Vermietung und Verpachtung)
Dies können wir für Sie tun:
Aufbereitung Ihrer Buchhaltungsunterlagen
Erfassung der laufenden Geschäftsvorfälle
Laufende Lohnabrechnung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Unternehmensberatung
Existenzgründungsberatung (alle Dienstleistungen nach § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG)
Erstellung von Einkommensteuererklärungen, Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen in Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei